Rechtsanwalt Rolf Albrecht hat in einem Artikel in der Internet World Business auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2015 (AZ: VI ZR 134/15) hingewiesen.
In diesem Urteil wurde entschieden, dass Werbung in einer automatisch-generierten Eingangsbestätigungs-Mail (Autoresponder), bereits unzulässige Werbung darstellt. Dies gilt auch für Mails, deren Versand der Empfänger selbst ausgelöst hat.
Aktuell liegt lediglich die Pressemitteilung zur Entscheidung vor, womit sich noch nicht sagen lässt, welche Möglichkeiten der zulässigen Werbung in einer Eingangsbestätigungs-Mail der Bundesgerichtshof dem Werbenden einräumen wird.
Die rechtlich sicherste Möglichkeit bleibt an dieser Stelle nur, solche automatisierten E-Mails vollständig frei von Werbung zu gestalten.
Quelle: https://www.internetworld.de